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Sonstige Rechtsgebiete

"Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann."

Norbert Blüm, Politiker

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Wir beraten und vertreten Sie außerdem in dem Bereich des Vertragsrechts und dem Erbrecht. 

Nicht jeder kann alles wissen und können. Unsere Anwälte haben daher ihre Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte, in welchen wir Ihnen mit Erfahrung zur Seite stehen, sie beraten und vertreten.

 

Sollten Sie Ihre Probleme in unseren Rechtsgebieten nicht wieder finden, können wir Sie möglicherweise durch unser Netzwerk mit einer Empfehlung eines Kollegen oder einer Kollegin unterstützen.

Vertragsrecht

Wir beraten und vertreten Sie bei allen wichtigen Fragen des Vertragsrechtes. Eine zuverlässige und kompetente Hilfe erhalten Sie in den folgenden Bereichen:

  • Vorbereitung von Verträgen und deren Überprüfung (insbesondere Kaufverträge, Miet-und Pachtverträge, Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge etc., Werk- und Dienstverträgen, Erbschaftsverträge)

  • Kauf- und Verkaufsvereinbarungen

  • Beendigung von Verträgen

Erbrecht

Durch einen Todesfall kommt es automatisch zu einer Konfrontation mit dem Erbrecht, insbesondere wenn der Erblasser sich zu Lebzeiten keine oder zu viele Gedanken über seinen Nachlass gemacht hat. Wir beraten und vertreten Sie daher in den folgenden Bereichen des Erbrechts:

  • Erbfolge (gesetzlich oder durch Testament festgelegt)

  • Erben (Ehepartner, Kinder etc.)

  • Pflichtteilsrecht

  • Überprüfung und Beratung zu Testamenten, deren Widerruf, Anfechtung und Auslegung

  • Erbenauseinandersetzung bei Erbengemeinschaften

  • Erbausschlagung

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