LEXXIS | Rechtsanwälte - Schäfer, Besecke, Hauffe & Koll.
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Allgemeines Zivilrecht
“Wenn man sagt, man stimme 'einer Sache grundsätzlich zu', so bedeutet das, dass man nicht die geringste Absicht hat, sie in der Praxis durchzuführen."
Otto von Bismarck, erster deutscher Reichskanzler
Das Allgemeine Zivilrecht umfasst alle Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen und juristischen Personen. Unter dieses Rechtsgebiet fallen sämtliche Angelegenheiten, die aus dem beruflichen oder privaten Alltag bekannt sind. Auch Verträge des alltäglichen Lebens fallen unter das allgemeine Zivilrecht. Der Besuch eines Konzerts oder des Kinos, der Kauf einer Waschmaschine oder der Abschluss eines Mobilfunkvertrages sind mit einem Vertragsabschluss verbunden. Diese Verträge sind im allgemeinen Zivilrecht geregelt. Zwischen den Vertragsparteien kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten.
Wir beraten und vertreten Sie umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Zu diesem Rechtsgebiet gehören:
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Kaufvertragsrecht
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Werkvertragsrecht
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Darlehensvertragsrecht
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Schenkungsverträge
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Bürgschaften
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Dienstverträge
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Recht der unerlaubten Handlungen
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Ungerechtfertigte Bereicherung
Häufige Probleme sind dabei die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüche wegen Rücktritts vom Vertrag, Widerrufs des Vertrages, Ansprüche wegen Minderung und auf Schadensersatz.